Abtreibung

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Moderatoren: Pfeffi, Mirax, Alienmaus

Ist Abtreibung in Deutschland erlaubt?

Ja
3
10%
Nein
3
10%
Nur bis zu einem bestimmten Monat.
15
50%
Weiss ich nicht.
1
3%
Den Umständen entsprechend,ja.
8
27%
 
Abstimmungen insgesamt: 30
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vanHelsing
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Beitrag von vanHelsing » Fr 25 Jul, 2003 10:13 pm

Ich bin im Prinzip auch gegen Abtreibung. Einzige Ausnahme die mir einfällt ist bei Vergewaltigung. Da ist es Okay, wenn die Frau abtreibt.
Wenn aber jemand freiwillig Sex hat und das ist immer der Fall außer bei Vergewaltigung :wink: dann muß er auch mit den Konsequenzen leben. Selbst wenn man ein Kondom benutzt, muß man damit rechnen das das risiko besteht das es trotzdem passiert. Das muß ich einkalkulieren oder auf den Sex verzichten. Ich kann nicht in der gegend rumvögeln und wenn ein Kind dabei rauskommt sagen, "Oh das passt mir jetzt aber nicht". Dann muß ich eben das vögeln sein lassen. So einfach ist das. Das klingt jetzt hart, aber so ist es halt.
Das gilt übrigens für Männer und Frauen. Auch wenn es die Frau ist die dann schwanger wird.
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Gast

Beitrag von Gast » Fr 25 Jul, 2003 10:17 pm

No_Cloning hat geschrieben:
Der fesche Freshman ;) hat geschrieben:
Snow-White hat geschrieben:Wie gesagt Abtreibung ist in jedem fall mord nur bei schweren Fällen (Vergewaltigung) ist es akzeptabel. Es ändert nichts an der sache das man jemand "umgebracht hat". Aber ws ist nun besser, das kind zu bekommenund hassen, oder es abtreiben und vielleicht glücklich sein? Das ist auch immer eine Frage!
ich glaub nicht,dass man ein Kind wegen seinem Erzeuger verurteilen kann.
Ich glaube es ist eher gemeint, dass man mit diesem Trauma dann noch verstärkt 9 Monate zu leben hat. Ob man das Kind dann haßt? Wahrscheinlich nicht, aber wie man damit umgehen wird kann man sich in einer solchen Situation wohl nicht vorstellen. Und ich gebe zu, dass mir selbst bei einem solchen Fall eine Zustimmung zur Abtreibung schwerfällt.
ja das habe ich gemeint.Wenn ich von meiner Person aus gehen würde, ich würde das kind nicht "hassen" aber eine abneigung wäre glaube ich schon dabei. Vorallem wenn man jeden tag durch das Kind pracktisch daran erinnert wird was einem angetan wurde.Das ist aus meiner Sicht ich weis nicht wirklich wie das andere sehen.Aber ich könnte nicht damit leben jeden Tag an so etwas erinnert zu werden..
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Spike'sKrüml
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Beitrag von Spike'sKrüml » Fr 25 Jul, 2003 10:22 pm

Jetzt stellt euch mal vor es passiert euch wirklich dass euch irgend so ein ****** vergewaltigt, ihr bekommt gesagt ihr seid schwanger und man VERBIETET euch zu entscheiden ob ihr dieses Kind behalten wollt oder nicht.
ggf. ihr bringt das Kind dann auf die Welt und ihr werdet wirklich tagtäglich wenn ihr das Kind seht daran erinnert, immer und immer wieder,ich weiß wirklich nicht ob ich das aushalten könnte.
Und ob ich es wollte.
Und was ich einem Kind nie antun würde,wäre es nicht lieben zu können oder es wegzugeben.
Das wäre für mich ein viel schlimmeres Vergehen an dem Kind, als es abzutreiben und zwar in einem Stadium in dem es noch kein "Bewusstsein" hat.
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Manü
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Beitrag von Manü » Fr 25 Jul, 2003 10:22 pm

ähä? freshi, bist dir ganz sicher?
also soviel ich weiß ist abtreibung in deutschland unter bestimmten bedingunen (und natürlich nur bis zu nem bestimmten zeitraum!) erlaubt. in manchen fällen wird sogar bezahlt! z.b. bei unmöglicher finanziller lage (wie schüler oder so) oder vergewaltigung. s gibt noch fälle, ich weiß es bloß nimmer.

was ich davon halten soll weiß ich noch nicht.
um ehrlihc zu sein, verbinde ich den gedanken abtreibung nicht mit dem gedanken mord. das gefühl hab ich einfach nicht.
ich finde nur, dass es dadurch maybe passieren kann, dass unverantwortungsbewusst gehandelt wird, so à la *ach ich kann ja eh abtreiben*. könnte passiern.
ich weiß es echt nicht.
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Beitrag von No_Cloning » Fr 25 Jul, 2003 10:30 pm

Snow-White hat geschrieben:Ich finde Abtreibung ist Mord.
Hätte ja nicht gedacht, dass jemand das genauso radikal ausdrückt wie es auch meine Meinung ist. Es mag Ausnahmen geben, aber die sind sehr begrenzt: a) wenn Gefahr für das Leben der Mutter besteht - so gut wie nie der Fall b) Vergewaltigung oder ähnliches, wobei das für mich schon an der Grenze ist - was ist höher zu bewerten, die psychischen Probleme der Mutter, vielleicht ein Leben lang, oder ein Leben.
Argumente die für mich nicht gelten:
- Abtreibung wegen einer Behinderung. Auf welchen Weg man sich da begibt ist wohl klar
- Abtreibung aus materiellen Überlegungen. Warum das Kind nicht zur Adoption freigeben? Und selbst wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, aufgrund eines Kindes wird in Deutschland niemand verhungern. Zur Not schmeiß es in die Babyklappe, ist mir lieber als ein toter Zellhaufen
- Mein Bauch ist mein Bauch und da hat der Staat nicht mitzureden. Falsch verstandener Liberalismus. Der Staat redet sogar mit, wenn Zerstörungslust sich gegen einen selbst richtet (Drogenpolitik), wenn es über die Verfügbarkeit der Arbeitskraft geht (Bundeswehr / Zivildienst). Wieso sollte er nicht eingreifen, wenn es um das Wohl eines Dritten geht? Insbesondere eines Dritten, der hilflos ausgeliefert ist.
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Beitrag von Campi » Fr 25 Jul, 2003 10:36 pm

- Mein Bauch ist mein Bauch und da hat der Staat nicht mitzureden. Falsch verstandener Liberalismus. Der Staat redet sogar mit, wenn Zerstörungslust sich gegen einen selbst richtet (Drogenpolitik), wenn es über die Verfügbarkeit der Arbeitskraft geht (Bundeswehr / Zivildienst). Wieso sollte er nicht eingreifen, wenn es um das Wohl eines Dritten geht? Insbesondere eines Dritten, der hilflos ausgeliefert ist.
die anderen beispiele wo der staat "mitredet" sind imho kein argument, weil sie imho auch fehl am platz sind.
ich finde es scheiße wenn jemand sich anmaßt darüber entscheiden zu können was ich mit meinem körper mache.
ich finde nur ein mensch darf bei der entscheidung, abtreibung oder nicht, mitwirken und das ist der vater-
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Beitrag von slarti » Fr 25 Jul, 2003 10:37 pm

Abtreibung ist Mord? Was ist dann mit aktiver Sterbehilfe?

Warum solllte man nicht abtreiben dürfen? Hey, im 19. Jahrhundert wurden entbindungskliniken verurteilt, denn sie würden ja die Frauen dazu bringen, Kinsder zu bekokmmen. Aber naja, willkommen im 21. Jhdt.
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Beitrag von No_Cloning » Fr 25 Jul, 2003 10:40 pm

Spike'sKrüml hat geschrieben:Das wäre für mich ein viel schlimmeres Vergehen an dem Kind, als es abzutreiben und zwar in einem Stadium in dem es noch kein "Bewusstsein" hat.
Ich möchte den Menschen sehen, der irgendwann zu seiner Mutter geht von der er nie geliebt wurde und sagt: "Mensch, hätteste mich damals doch abgetrieben. Das wäre für uns beide das beste gewesen."
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Beitrag von No_Cloning » Fr 25 Jul, 2003 11:07 pm

slarti hat geschrieben:Abtreibung ist Mord? Was ist dann mit aktiver Sterbehilfe?
Für mich ebenfalls Mord. Man nehme mal nicht die Niederlande als Vergleich, die ihre liberalen Gesetze überhaupt nicht reflektieren (Drogenfreigabe hat toll funktioniert, Abtreibungsfreiheit ist toll, Sterbehilfe ist toll), sondern die Schweiz, das ein relativ liberales Sterbehilfe-Gesetz hat (und "Sterbe-Tourismus" aus Deutschland). Man sieht dort, wie das Gesetz die Grenzen aufweicht. Ich habe auch schon mit Ärzten gesprochen, die in Hospizen arbeiten. Da gibt es dann Patienten, die am Morgen sagen, sie wollen sterben, sich aber schon eine Stunde später erkundigen was es zum Mittagessen gibt.
In der Schweiz gibt es Exit, eine nette Organisation, die Schwerkranken das Licht ausbläst. Oder auch nicht so Schwerkranken. Wenn man einmal in deren Krallen geraten ist, ist es meist zu spät (es sind einige Fälle von verzweifelten Telefonanrufen bei Kindern bekannt, die dann aber zu spät kamen. Exit konnte man nichts anhaben, sie hatten die Unterschriften der Todeskandidaten).
OK, alles Off-Topic, aber beides (Abtreibung und Sterbehilfe) pflegt eine "Kultur des Todes" und eine Ausgrenzung der Schwachen und Hilflosen. Nur mal so ein paar Fälle von Exit:
* Fall 9: Exit-Sterbeprotokoll: «Unzumutbare Behinderung, Erblindung». Gerichtsmedizinisches Gutachten: «Sehstörung», «Angst vor Altersheimeintritt und davor, anderen Menschen eine Last zu sein». Leichenöffnung: «Trübung des hinteren Augenabschnittes beidseits».
* Fall 7: Exit-Sterbeprotokoll: «unzumutbare Behinderung». Gerichtsmedizinisches Gutachten: «Seh- und Hörschwierigkeiten». Keine Leichenöffnung!
* Fall 5: Psychiatrische Universitätsklinik Basel: «Wahnhafte Depression». Exit-Sterbeprotokoll: «unzumutbare Behinderung», «keine Geschmacksempfindung». Keine Leichenöffnung!
* Fall 12: Exit-Sterbeprotokoll: «Unheilbarer Lungenkrebs». Hausarzt und gerichtsmedizinisches Gutachten: «Chronische Bronchitis». Keine Leichenöffnung!
* Fall 1: Psychiatrische Universitätsklinik Basel: «Depressive Neurose». Exit-Sterbeprotokoll: «Krebsschmerzen». Leichenöffnung: «keine Krebserkrankung».
* Fall 13: Exit-Sterbeprotokoll: «Krebsschmerzen». Hausarzt: «Verwachsungen nach Operationen». Gerichtsmedizinisches Gutachten: nennt weder Krebs noch Verwachsungen. Psychiatrische Universitätsklinik Basel: «Depression», «Verdacht auf Polytoxikomanie»

Durch eine staatlich anerkannte oder auch nur geduldete Sterbehilfe wird eben der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Noch viel schlimmer wird das, wenn Verwandte diese Entscheidung treffen. Der Vormund eines alten Menschen kann dann bestimmen, wann so ein Leben "nicht mehr tragbar" ist. Laßt euch nicht täuschen, eine solche Regelung geht schon wieder in die Richtung "Balastexistenzen", wo finanzielle Überlegungen eine Rolle spielen.
Für die Anerkennung des Todes als Teil des Lebens, für ein menschenwürdiges Sterben immer; für ein Bestimmen dieses Zeitpunkts von Menschenhand nie. Für mich steht der Respekt vor dem menschlichen Leben - egal in welcher Form - an erster Stelle.
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Beitrag von MilkyWay » Sa 26 Jul, 2003 12:13 pm

Ich weiß, dass Abtreibung in Deutschland "nicht erlaubt" ist! Es ist genau so wie in Österreich. Bis zum 3. Monat straffrei.

Was mir aufgefallen ist, ihr redet davon was die Mutter alles durchmachen muss, wenn sie vergewaltigt wurde und ihr Kind nicht richtig lieben kann, weil sie vergewaltigt wurde und tag täglich daran erinnert wird. Aber was ist denn mit dem Kind, wenn es auf die Welt kommt und die Mutter ihm womöglich nicht erzählt, dass sie vergewaltigt wurde? Es muss dem Kind doch schrecklich gehen wenn es nicht weiß, warum die Mutter es nicht liebt? Man fühlt sowas. Ist auch nicht grad toll für das Kind.

Ob man deswegen abtreiben muss weiß ich auch nicht. Eigentlich sollte das jeder für sich selbst entscheiden. Alles wäre irgendwie einfacher, wenn die ganze Gesellschaft anders wäre. Es ist nämlich von unserer Gesellschaft so vorgeschrieben, dass man das Kind, das man auf die Welt bringt selbst erziehen muss oder dass man es weggibt und nie wieder sehen darf. :cheesy:
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Beitrag von Gast » Sa 26 Jul, 2003 6:45 pm

Manü hat geschrieben:ähä? freshi, bist dir ganz sicher?
also soviel ich weiß ist abtreibung in deutschland unter bestimmten bedingunen (und natürlich nur bis zu nem bestimmten zeitraum!) erlaubt.
Jo ich bin sicher.Du musst zu der Beratung da gehen (weiss nicht mal genau was das ist),die können dich aber auch nicht daran hindern abzutreiben.
Wird das sogar bezahlt!?Das find ich krass,dann sollen sie lieber Gummis verschenken als Abtreibungen zu finanzioeren :cheesy:
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JamieVamp
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Beitrag von JamieVamp » Sa 26 Jul, 2003 8:00 pm

Also, wir hatten das Thema letztes Jahr in Ethik und das lang und breit diskutiert. Ich werd jetzt einfach mal das aus unserem Ethikbuch übernehmen, für diejenigen, die es interessiert.

Seit Dezember 1995 gilt in Deutschland folgende strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:
Nach §218 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird der, der eine Schwangerschaft abbricht, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren bestraft. Eine Tat wiegt besonders schwer, wenn der Täter den Abbruch gegen den Willen der Schwangeren vornimmt oder "leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht." Begeht die Schwangere die Tat, so muss sie mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. "Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne des Gesetzes." Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren ist unter folgenden Bedingungen straflos:
Die Frau muss dem Arzt nachweisen, dass sie sich der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung unterzogen hat. Der Eingriff darf frühestens am vierten Tag nach dem Abschluss der Beratung vorgenommen werden. Er muss von einem Arzt oder einer Ärztin bis zum Ende der zwölften Woche nach der Empfängnis durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt allein bei der Frau, sie benötigt keine vom Arzt befürwortete Indikation. Allerdings ist ein solcher Abbruch nicht "rechtmäßig", die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. "Rechtmäßig" ist eine Abtreibung nur dann, wenn aus ärztlicher Sicht eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Der Arzt, der die Indikation vornimmt, darf nicht den Abbruch durchführen.
Eine medizinische Indikation liegt vor, "wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden und die Gefahr nicht auf andere für sie zumutbare Weise agbewendet werden kann." Es gibt keine Frist für die Durchführung des Abbruchs. Eine kriminologische Indikation liegt vor, wenn eine Frau durch eine Straftat, z.B. eine Vergewaltigung schwanger geworden ist. Die Frau muss sich vor dem Eingriff beraten lassen. Es gilt die Frist von zwölf Wochen.
Die Grundsätze der Beratung werden in §219 geregelt. "Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Tat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen."

Soviel mal zu dem rechtlichen Teil (das steht in unserem Ethikbuch so drinnen...). Ich persönlich finde das Thema ziemlich kompliziert, da man es, meiner Meinung nach, erst richtig beurteilen kann, wenn man selbst in der Lage ist. Trotzdem bin ich der Meinung, dass Abtreibung Mord ist, da selbst der Fötus für mich schon Leben ist. Natürlich sollte Abtreibung aber in äußert "schwierigen/schlimmen/notwendigen" Fällen erlaubt sein.
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Beitrag von slarti » Sa 26 Jul, 2003 9:37 pm

Es ist OT, was ich schreibe.

Warum nimmt man einem Menschen diese Entscheidung, die letzte, die finale, die radikalste, die er treffen kann? Warum darf ich mich nicht auf eine Brücke stellen, und springen? Ohne über die Gründe zu reden. Warum darf jemand der in kurzer Zeit sterben wird, nicht sein Leben ohne Leiden beenden? Und warum darf ihm dabei nicht geholfen werden, wenn er nicht dazu in der Lage ist, seine Absuicht in die Tat umzusetzen?


Was Abtreibung angeht:
WOw, jeder hat das Recht auf Leben. Schon, aber jeder hat auch das Recht auf geistige unversehrtheit. Was spricht denn dagegen? Ein Zellhaufen, der eventuell mal leben wird, was solls.



Es sind komische Vorstellungen, die ich äussere, aber so denke ich, noch.
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Beitrag von Campi » Sa 26 Jul, 2003 9:40 pm

slarti hat geschrieben:Es ist OT, was ich schreibe.

Warum nimmt man einem Menschen diese Entscheidung, die letzte, die finale, die radikalste, die er treffen kann? Warum darf ich mich nicht auf eine Brücke stellen, und springen? Ohne über die Gründe zu reden. Warum darf jemand der in kurzer Zeit sterben wird, nicht sein Leben ohne Leiden beenden? Und warum darf ihm dabei nicht geholfen werden, wenn er nicht dazu in der Lage ist, seine Absuicht in die Tat umzusetzen?


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dito es ist mein leben und ich kann es beenden wenn ich will
Viele Leute haben Angst, dass in Ihrem Flugzeug eine Bombe an Bord ist. Um diese Gefahr zu minimieren sollten diese Leute selbst eine Bombe an Bord Schmuggeln um so die Chance einer wirklich gefährlichen Bombe zu minimieren - denn wann sind schonmal 2 Bomben an Bord eines Flugzeuges?
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Beitrag von Gast » Sa 26 Jul, 2003 10:22 pm

Camp hat geschrieben:
slarti hat geschrieben:Es ist OT, was ich schreibe.

Warum nimmt man einem Menschen diese Entscheidung, die letzte, die finale, die radikalste, die er treffen kann? Warum darf ich mich nicht auf eine Brücke stellen, und springen? Ohne über die Gründe zu reden. Warum darf jemand der in kurzer Zeit sterben wird, nicht sein Leben ohne Leiden beenden? Und warum darf ihm dabei nicht geholfen werden, wenn er nicht dazu in der Lage ist, seine Absuicht in die Tat umzusetzen?


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dito es ist mein leben und ich kann es beenden wenn ich will
das ist wieder ein anderes Thema,wofür es auch schon einen Thread gibt: http://www.bvboards.de/viewtopic.php?t=640&start=0
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